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Abmahnwelle in Deutschland

Eine Pressemitteilung wird geschrieben

Datenschutz nicht ernst genommen?

Jetzt kommen die Abmahnungen!

Gerade geht eine Abmahnwelle durch Deutschland. Unternehmen, deren Webseiten mit WordPress gebaut wurden und die Google-Fonts-API verwenden, werden zur Zahlung aufgefordert. So bitten Wang Yu und Martin Ismail um 226,10€ respektive 170€ Schadensersatz, doch Anwälte raten dazu den Forderungen nicht nachzukommen.

Als Vorwurf wird genannt, dass die Seitenbetreiber die Google-Fonts-API dynamisch verwenden und dafür nicht das Einverständnis der Seitenbesucher einholen. So sollen IP-Adressen ohne Einwilligung in die USA versandt werden. Den Mahnenden sei ein Schaden entstanden, der nun beglichen werden soll. Da solche Schreiben zurzeit aber tausendfach ausgeliefert werden, ist davon auszugehen, dass die Kläger die Seiten nicht persönlich aufsuchen, sondern sich mithilfe von Crawlern und Spidern gezielt nach den entsprechenden Seiten suchen, um diese mit einem Abmahnschreiben zu versehen.

Wer mahnt eigentlich was an?

Die Abmahnschreiben von Herrn Martin Ismail werden von Rechtsanwalt Killian Lennard versandt und verweisen auf Gerichtsurteile aus den letzten zwei Jahren, wonach Klägern bis zu 2,500€ Schmerzengeld zugesprochen wurden. Er selbst fordert jedoch nur 170€. Wie nett, oder? Dem Herrn scheint es mehr um den Datenschutz zu gehen, denn Martin Ismail ist Verantwortlicher der „Interessengemeinschaft Datenschutz“. Jedoch scheinen weder Anwalt noch Kläger telefonisch erreichbar zu sein – komisch, nicht sehr vertrauenserweckend.

Wang Yu wird durch die RAAG-Kanzlei vertreten. Die aktuelle Anschrift befindet sich allem Anschein nach in einem Business-Center, direkt am Brandenburger Tor – Skurril, denn eigentlich sollte dort niemand wohnen. Zudem scheinen nicht einmal die Anwälte zu wissen, ob es sich bei der Mandantschaft um einen Mann oder eine Frau handelt, denn mal hieß es „Herr“ und mal „Frau“. In neueren Schreiben wird jedoch auf eine „Frau Wang Yu“ verwiesen. Der Vorwurf lautet ebenfalls, dass durch die Verwendung der Google-Fonts die IP-Adresse in die USA weitergegeben würde, wodurch der/dem Betroffenen ein Schaden entstanden sei. Gefordert werden 226,10€, also auch nicht die bis zu 2,500€, die anderen in der Vergangenheit zugesprochen wurden.

Was soll das Ganze?

Sehr seriös wirken die Mahnungen nicht. Anschuldigungen, Mandanten und Rechtschreibung sorgen für ordentlich Skepsis. Es stellt sich also die Frage, was das Ganze soll. Die Antwort ist recht simpel und aus der Vergangenheit bekannt. Schreiben wie diese zielen in der Regel darauf ab bei einem Bruchteil der abertausenden Adressaten kleinere Geldbeträge abzuschöpfen. Die zu zahlenden Summen sind so gewählt, dass eine richtige Auseinandersetzung unwahrscheinlich ist und die Empfänger lieber zahlen. Juristische Schreiben bringen zwar immer eine gewisse Seriosität mit sich, sind aber in diesem Fall allem Anschein nach absolut haltlos. Anwälte raten den Forderungen nicht nachzukommen. Dennoch zahlen genügend Verängstigte, sodass sich das Geschäftsmodell für die Abmahner lohnt.

Auch wenn Sie solche Anschreiben getrost zurückweisen können, heißt das nicht, dass Sie nichts verändern sollten. Bei einem Datenschutzrechtlichen Verstoß können Sie dennoch eine Abmahnung durch die Datenschutzaufsichtsbehörde der Länder oder der Verbraucherverbände erhalten. Unser Rat daher: Schnell handeln, bevor es zu einer legitimen Abmahnung kommt.

Wir helfen Ihnen Ihre Seite datenschutzkonform anzupassen.

Was genau wird eigentlich abgemahnt?

In dem Fall von Yu und Ismail geht es um die dynamische Verwendung der Google-Fonts-API. Bei der Verwendung der Google-Fonts werde angeblich das Einverständnis der Seitenbesucher nicht eingeholt. Dabei sollen IP-Adressen und personenbezogene Daten in die Vereinigten Staaten geschickt werden, was nicht mit der DSGVO vereinbar sei. Der Suchmaschinenkonzern Google beteuert, dass die Google-Fonts ausschließlich dafür genutzt wird, um herauszufinden, welche Schriftarten bei den Nutzer*innen am beliebtesten ist. Ein Protokollieren der IP-Adressen fände dabei aber nicht statt. Das Unternehmen ist nach eigenen Angaben bemüht die Google-Fonts datensparsam zur Verfügung zu stellen und lediglich für die genannten Zwecke einsetzen.

Die Google Fonts API ist darauf ausgelegt, die Erhebung, Speicherung und Verwendung von Endnutzerdaten auf das zu beschränken, was zur effizienten Bereitstellung von Schriftarten erforderlich ist.“ – Google

Ein Abmahnen scheint demnach nicht wirklich begründet zu sein, aber um die Klärung dieser Frage dürfen sich letzten Endes die Gerichte kümmern. Dennoch weisen Anwälte in dem aktuellen Fall darauf hin den Forderungen nicht nachzukommen. Denn eigentlich können die beiden Privatpersonen Ismail und Yu gar nicht abmahnen.

Wer kann Datenschutzverstöße abmahnen?

Ismail und Yu schon einmal nicht. Datenschutzverstöße werden nämlich durch die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und durch die Verbraucherverbände abgemahnt, nicht durch Privatpersonen. Datenschutzrechtliche Unterlassungsansprüche durch die betroffenen Personen sieht die DSGVO ebenfalls nicht vor.

Uns und Kollegen aus der Branche sind bereits über 50 solcher Fälle bekannt, in denen Kunden ein solches abmahnschreiben erhalten haben. Die angegebenen Datenschutzverstöße werden mitunter von den Abmahnern selbst provoziert. Dafür suchen sie gezielt nach Webseiten, die den Anforderungen der DSGVO nicht gerecht werden und lassen ihnen ein offiziell wirkendes Abmahnschreiben zukommen. Die Adressaten sind oft verunsichert und kommen der Zahlungsforderung vorsichtshalber nach, als sich auf einen Rechtsstreit einzulassen. Bei tausendfach versendeten Anschreiben, muss nur die Menge der Opfer groß genug sein, bis sich das Geschäftsmodell lohnt – Und aktuell scheint es sich zu lohnen.

Was also tun?

Selbst wenn Sie mit einem Anwalt gegen die Abmahnung vorgehen, haben Sie das Problem des datenschutzrechtlichen Verstoßes nicht gelöst, sondern haben nur das aktuelle Schreiben abgewendet. Das nächste wird kommen. Das Spiel wird so lange gehen, bis Ihre Seite angepasst wurde und nicht mehr in den Crawls der Abmahner auftaucht. Wir raten Ihnen daher zu einer nachhaltigen Anpassung und sachgemäße Wartung Ihrer Webseite, die Sie auch in Zukunft vor solchen Anschreiben bewahrt.

Anwälte raten den Zahlungen solcher Schreiben nicht nachzukommen. Es lohnt sich auf jeden Fall das Schreiben noch einmal genau auf den Inhalt zu prüfen. Wie bereits erwähnt, solche Schreiben werden in Massen versendet. Die entsprechenden Datensätze, welche Internetseite die Google-Fonts verwenden und mit WordPress gebaut wurden, lassen sich mit zwei Klicks und für wenig Geld auf den entsprechenden Seiten einkaufen.

Nachhaltiger, als sich mit Yu und Ismail auseinanderzusetzen, ist jedoch die Beseitigung des eigentlichen Problems. Beauftragen Sie also jemanden, der sich um die sachgemäße Pflege Ihrer Webseite kümmert und Ihnen die Google-Fonts korrekt auf Ihrem Server installiert. Die Internet Service Agentur hilft Ihnen gerne dabei Ihre Seite entsprechend anzupassen. Wir erstellen Ihnen ein faires Angebot, das die Webseitenpflege und Aktualisierung, ein Back-Up Ihrer Daten, und das Einpflegen eines sachgemäßen Cookie-Banners beinhaltet. So sind Sie nachhaltig vor dem nächsten Abmahnschreiben geschützt und auf der datenschutzrechtlich sicheren Seite.

Fazit

Sollten Sie ebenfalls Opfer eines solchen Abmahnschreibens geworden sein, kommen Sie der Forderung erst einmal nicht nach. Prüfen Sie noch einmal genau die Anschuldigungen oder wenden Sie sich an einen Anwalt. Wenn Sie das Datenschutzproblem nachhaltig beheben wollen, wenden Sie sich an Profis, die Ihre Seite auf Vordermann bringen. Wir helfen Ihnen gerne das Problem zu beheben: Schnell und zu fairen Konditionen. Damit Sie in Zukunft geschützt sind.

Ihre Internet Service Agentur

Text von Oliver Orgass

Oliver Orgass

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Texter bei der Internet Service Agentur

Die diversen Kostenmodelle im Bereich SEA und SEO aufgeschlüsselt um Klarheit zu schaffen.

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