Der Newsbereich.

KI-Unternehmen erhalten keine Urheberrechte

Ein Dämpfer für Goliath

Bisher handelt es sich um eine rechtliche Grauzone, in der nicht ganz klar ist, ob ein Urheberrecht erteilt werden kann. Die Rede ist von KI-generierter Kunst. Wer hält die Bildrechte? Dieser Frage haben sich Gerichte in den USA angenommen und Unternehmen einen satten Dämpfer verpasst.

In den USA hatte Stephen Thaler – CEO von Imagination Engines - dafür geklagt, dass KI-generierte Bilder auch vom Urheberrecht abgedeckt sein sollten. Dieser Antrag wurde nun auch in zweiter Instanz abgelehnt. Somit erhalten die Unternehmen hinter den Bildgeneratoren keine Urheberrechte an den KI-Kunstwerken. Das Gericht trug in seiner Argumentation vor, dass es dem umstrittenen Kunstwerk an einem entscheidenden Aspekt mangele: „der Verbindung zwischen dem menschlichen Geiste und dem kreativen Ausdruck.“ Somit ist nur von Menschen geschaffene Kunst vom Urheberrecht geschützt.

Das Urteil sorgte in der Kreativ-Branche der USA für Erleichterung. Aktuell befinden sich viele Autoren aus Hollywood im Streik, um für bessere Arbeitsrechte, mehr Sicherheiten im Beruf und für einen Schutz ihrer Urheberrechte einzustehen. Viele der Autoren fühlten und fühlen sich durch KI-generierte Kunst bedroht. Unlängst hat Netflix KI-generierte Manuskripte eingekauft, um diese für Filme und Serien zu nutzen. Dass die Rechte der Werke nun nicht bei den Unternehmen liegen, dürfte für viele Autoren für Erleichterung sorgen.

Bedeutung für das Marketing?

Was für eine Bedeutung hat diese Rechtsprechung für die Marketing-Welt? Zum einen bedeutet dies, dass die Urheberrechte von KI-generierten Bildern nicht bei den Unternehmen liegen, was die Nutzung von KI-Bildern erleichtern könnte. Zu klären bleibt, wer denn nun das Urheberrecht für die KI-Bilder hält. Sind es die Nutzer, könnten KI-generierte Werke viel einfacher für Marketing-Zwecke genutzt werden.

So haben wir es exemplarisch in einem unserer vorigen Artikel getan und von einer eigenen KI-generierten Topf-Product-Line berichtet. Die Arbeit war im Nu erledigt und wir hatten eine Bilderwelt, mit dem man mit minimaler Nachbearbeitung auf den Markt hätte gehen können. Solche Schaffensprozesse – und seien sie nur zum Brainstorming – sind unglaublich zeiteffizient und können dabei helfen tatsächliche Produkte in kürzester Zeit zu realisieren.

Die Freiheit der KI-generierten Bilder und Grafiken ermöglicht es kreatives Potenzial viel stärker zu nutzen und Werbebotschaften noch schnell an die Zielgruppe zu bringen. Auch Bestehendes kann dank der KI in kürzester Zeit neuinterpretiert werden.

Fazit

Wie sich die Rechtsprechung in Europa und Deutschland final entscheiden wird, ist aktuell nicht gewiss. Dennoch ist davon auszugehen, dass den Unternehmen hinter den KI-Anwendungen auch hierzulande keinerlei Urheberrechte zugesichert werden dürften. Die Argumentation dafür dürfte dieselbe sein, wie auch in den USA: Menschen müssen die Kunst erstellen.

 

(Der Autor dieses Beitrages hat keinerlei juristischen Hintergrund. Bei dem Text handelt es sich um seine eigene Meinung, nicht um rechtlich fundierte Aussagen. Konsultieren Sie bei Nachfragen bitte eine Anwaltskanzlei)

Text von Oliver Orgass

Oliver Orgass

Author

Texter bei der Internet Service Agentur

Die diversen Kostenmodelle im Bereich SEA und SEO aufgeschlüsselt um Klarheit zu schaffen.

Zurück

Wir sind Ihre Agentur.

Schreiben Sie uns.

Es werden allerlei Kekse (Cookies), Schriftarten von Google (Google Fonts), unser CRM Hubspot, parziell Youtube um für Euch Bewegtbilder parat zu haben und Google Analytics über den Google Tagmanager geladen um diese Seite ständig smarter zu gestalten. Für Sie einfach zum Nachlesen die Datenschutzerklärung oder das Impressum .